Skip to content
Dealers-Only
Main Navigation
  • AKTUELLES
  • PRODUKTE
  • SOLUTIONS
  • Unternehmen
  • Events
  • Top-Themen
  • CAD NEWS
HTML tutorial

EU-Datenschutz-Grundverordnung

G DATA Whitepaper informiert über den bald in Kraft tretenden Erlass

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist bereits seit dem 24. Mai 2016 beschlossene Sache – die Schonfrist läuft allerdings am 25. Mai 2018 ab. Zu diesem Stichtag gilt für alle Unternehmen verbindlich die neue Rechtslage. Grund genug, sich mit dem Thema jetzt genau auseinanderzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, bevor zeitliche Engpässe für die Umsetzung entstehen. G DATA stellt hierzu ein Whitepaper bereit und zählt fünf Änderungen auf, die für Unternehmer von entscheidender Bedeutung sind.

1. Erhöhte Bußgelder für juristische Personen

Alles dreht sich in der EU-DSGVO um personenbezogene Daten, zum Beispiel Kundeninformationen und wie diese zukünftig geschützt sein müssen. Erhält eine Datenschutzbehörde Kenntnis über einen Verstoß, so muss das Unternehmen laut Art. 83 EU-DSGVO Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro respektive 4 Prozent des weltweiten Firmenjahresumsatzes zahlen. Diese Summen werden dann aufgerufen, wenn beispielsweise ein Unternehmen das Recht auf Vergessenwerden verletzt. 2 Prozent des weltweiten Firmenjahresumsatzes oder eine Summe von bis zu 10 Millionen Euro werden fällig, wenn beispielsweise die Meldepflicht verletzt wird.

2. Natürliche Personen können haftbar gemacht werden

Zukünftig wird bei einer Datenschutzverletzung nicht nur die juristische Person, also das Unternehmen, zur Rechenschaft gezogen. Auch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter oder Geschäftsführern, also natürlichen Personen, ist vorgesehen. Laut § 42 DSAnpUG ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.

3. Umfassendes Auskunftsrecht für Betroffene

Laut Art. 15 EU-DSGVO gilt ab sofort ein umfassendes Auskunftsrecht für Personen, deren Daten weiterverarbeitet werden. Dieses Vorgehen ist nicht neu und ist bereits in vergleichbarer Form in § 34 BDSG zu finden. Die Änderung: Betroffene dürfen zukünftig in elektronischer Form über die Daten Auskunft erhalten und diese übermittelt bekommen. Ferner darf eine Kopie der Daten verlangt werden. Unternehmer müssen also sicherstellen, dass sie jederzeit beantworten können, woher die Daten stammen, an wen sie übermittelt wurden und zu welchem Zweck die Daten der Betroffenen verarbeitet werden.

4. Datenpannen müssen gemeldet werden

Unternehmen müssen laut den Vorgaben des Art. 33 EU-DSGVO Datenpannen, bei der der Schutz von personenbezogenen Daten verletzt wurde, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung der Aufsichtsbehörde melden. Hierbei muss beispielsweise die Anzahl der Betroffenen, Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen und die Folgen der Datenschutzverletzung genannt werden.

5. Datenschutzfolgenabschätzung

Sofern ein Datenverarbeitungsverfahren ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt, greift diese gänzlich neue Gesetzesregelung. Laut Art. 35 EU-DSGVO muss eine Datenschutzfolgenabschätzung erfolgen, die sich in drei Eskalationsstufen aufgliedert. Der erste Schritt ist die Überprüfung des Risikos für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Ist ein Risiko vorhanden, so muss im zweiten Schritt eruiert werden, ob die geplanten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten ausreichen, sodass die EU-DSGVO eingehalten werden kann. Wenn dies nicht möglich sein sollte, so muss im letzten und dritten Schritt die Aufsichtsbehörde informiert werden, die eine Empfehlung ausspricht.
G DATA Managed Endpoint Security unterstützt bei der Einhaltung der EU-DSGVO

Um die Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen zu können, gibt es eine Vielzahl von Fallstricke, die beachtet werden müssen – neben den oben genannten auch Aspekte der IT-Security. Schutzkomponenten für die IT-Infrastruktur müssen optimal aufeinander abgestimmt werden, damit ein einheitliches Konzept für die Überwachung der Netzwerkinfrastruktur gewährleistet wird. Hierbei kann G DATA mit der Managed Endpoint Security punkten und einen “Layered Security”-Ansatz bieten, der einen ausgefeilten proaktiven Schutz und regelmäßiges Reporting für Administratoren gewährleistet.

 

Was Unternehmer weiterhin in Erfahrung durch Änderungen wissen müssen und welche konkreten Handlungsmaßnahmen sich daraus ableiten, ist im G DATA Whitepaper „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Was Unternehmen unbedingt wissen müssen“ nachzulesen.

www.gdata.de

Related Posts

  • Müheloses DSGVO-Management
  • RATINGCY: EU-DSGVO-Check für rechtskonformen Datenschutz

Post navigation

Neuer vielseitiger Epson SurePress Etikettendrucker
Acronis ernennt John Zanni zum Acronis President und Gaidar Magdanurov zum Chief Marketing Officer

Schreibe einen Kommentar

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Neueste Beiträge

  • Positive Grundstimmung auf dem Premium Partner Tag bei Auerswald

Author’s Posts

  • The Wall Luxury: Samsung präsentiert MicroLED-Display auf der IFA 2019
    September 9, 2019 No Comment
  • Pure Storage wächst stabil weiter – Services und Abo-Modelle legen besonders stark zu
    August 31, 2023 No Comment
  • Bowers & Wilkins stellt die 800 Serie Signature vor
    Juni 29, 2023 No Comment
  • Mit LinkedIn liefert ALSO ein Networking-Extra für alle Besucher der ALSO Channel Trends+Visions
    März 21, 2018 No Comment
  • Vanquish stellt sich für die nächsten 15 Jahre auf und lädt ein
    August 24, 2018 No Comment

Schlagwörter

Cloud Design Digital Signage Display Displays Drucker Drucklösungen Fotografie Gamescom Gaming Hardware IFA ISE Komponenten Kopfhörer Messe Mobile Communication Monitor Netzwerk Netzwerklösungen Notebook Notebooks personen Produktenws Produktnews Projektoren Roadshow Scanner Security Server Smart Home Smartphone Software Sound Speicherlösungen Speichertechnologie Storage Telekommunikation Termine Unternehmen Unternehmensnews Vertriebspartner VPN WLAN Zubehör

  • Kontakt
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
We use cookies on our website to give you the most relevant experience by remembering your preferences and repeat visits. By clicking “Accept”, you consent to the use of ALL the cookies.
Cookie settingsACCEPT
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Notwendig
immer aktiv

Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

Nicht notwendig

Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.