Immer mehr Bundesbürger sind sich einig: die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, da sie ordentlich Geld in die eigenen Kassen zurückspült – durchschnittlich rund 1.000 Euro laut statistischem Bundesamt. Und smarte Online-Tools zum Zusammenstellen und Ausfüllen der Formulare erleichtern die früher komplizierte Angelegenheit ganz ungemein. Die digitale Steuererklärung boomt. Gute Gründe, sich jetzt Zeit zu nehmen und die Steuererklärung 2017 zu erledigen. Mit den folgenden aktuellen Tipps zum Sparen bekommt fast jeder Steuerzahler Geld zurück.
Das neue Jahr beginnt mit guten Vorsätzen und oft mit dem Drang, endlich aufzuräumen und Ablage zu machen. Dabei kann jeder Arbeitnehmer seine Steuererklärung für das letzte Jahr mit einem smarten Online-Tool wie smartsteuer oder einer Software wie Quicksteuer fast nebenbei machen – mit automatischer Belegerfassung und Zuordnung, Einreichen der Dokumente mit einem Klick via ELSTER-Schnittstelle, automatischer Fristverlängerung und vielem mehr.
Allein aufgrund der erhöhten Freibeträge lohnt sich die Abgabe für das Steuerjahr 2017: der Grundfreibetrag wird von 8.652 Euro auf 8.820 Euro angehoben, und der Kinderfreibetrag steigt auf 4.716 Euro. Als Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 0,73 Prozent angehoben. Das entspricht der Inflationsrate des Jahres 2016 und führt ab 2017 zu einer zusätzlichen Steuerentlastung. Darüber hinaus wird das Besteuerungsverfahren in Deutschland modernisiert und vereinfacht: Ab sofort müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Ab 2019 tritt auch die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung in Kraft, aber Achtung – dieses Jahr gilt noch die Abgabefrist bis zum 31. Mai 2018.
Elektronische Kommunikation und automatisierte Bearbeitung
Außerdem werden Steuererklärungen (v.a. Einkommensteuererklärungen) künftig soweit wie möglich automatisiert geprüft und nur bei Auffälligkeiten manuell kontrolliert. Dank der von Steuerpflichtigen elektronisch übermittelten Daten lassen sich die meisten Steuererklärungen schnell automatisch bearbeiten. Hierbei ist es für den Einreicher umso wichtiger, dass er eine intelligente Anwendung nutzt, welche die Plausibilität seiner Daten prüft und den Nutzer beim Ausfüllen durch die Formulare leitet.
Durch die ausschließlich automatisierte Bearbeitung der Daten beim Finanzamt wird auch der Steuerbescheid automatisch verschickt oder korrigiert, wenn sich meldepflichtige Daten ändern. Lediglich die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle werden künftig durch ein Risikomanagementsystem (Risikofilter) aussortiert und vom Bearbeiter „von Hand“ geprüft.
Künftig soll der Steuerpflichtige über Elster online nicht nur direkt abrufen können, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, sondern diese gegebenenfalls auch korrigieren und direkt in seine Steuererklärung übernehmen können. Beispielsweise wenn Belege vorliegen, aus denen sich andere Werte ergeben, kann der Nutzer diese statt der bestehenden Werte korrigierend an das Finanzamt übermitteln.
Aktuelle Tipps zur Minderung der Steuerlast für 2017
Für das vergangene Jahr gibt es wieder einige Neuerungen bei der Steuererklärung zu beachten. Jeder Steuerpflichtiger sollte überprüfen, was für ihn zutrifft.
Altersvorsorge
Wie bisher sind auch Aufwendungen für Altersvorsorge absetzbar. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder zu Versorgungswerken. Der Höchstbetrag liegt bei 23.712 Euro. Für 2017 erkennt das Finanzamt nur 84 Prozent der Aufwendungen an; 2018 sind es 86 Prozent.
Betriebliche Altersvorsorge
Da die staatliche Rente zukünftig kaum ausreichen wird, fördert der Gesetzgeber das Sparen fürs Alter. Der geförderte Höchstbetrag kletterte 2017 von 2.976 auf 3.048 Euro pro Jahr. 2018 liegt der Betrag dann bei 3.120 Euro. Steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) können zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 3.120 Euro jährlich sein.
Rürup-Rente
Auch bei der Rürup-Rente sind die Beiträge ab 2017 besser absetzbar. Der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente erhöht sich von 22.767 auf 23.362 Euro. Zudem wächst der berücksichtigte Anteil der eingezahlten Beiträge von 82 auf 84 Prozent und 2018 weiter auf 86 Prozent.
Unterhalt
Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Für das Jahr 2017 sind maximal 8.820 Euro abziehbar und damit 168 Euro mehr als für 2016. Im Jahr 2018 steigt der Betrag auf 9.000 Euro.
Umzug
Bei einem privaten Umzug lassen sich die Arbeitsstunden einer Spedition als haushaltsnahe Dienstleistung veranschlagen. Ist der Umzug beruflich bedingt, sind Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar. Der Pauschalbetrag für Umzüge, die bis Ende Januar 2017 durchgeführt wurden, beträgt für Ledige 746 und für Verheiratete 1.493 Euro – für spätere Umzüge bereits 764 und 1.528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale auf 337 Euro. Und auch erweiterte Kosten, die sich rund um den Umzug ansammeln, lassen sich steuerlich geltend machen. Wie etwa benötigter Nachhilfeunterricht von Kindern aufgrund des Schulwechsels: Dieser ist bis zu einem Betrag von maximal 1.926 Euro absetzbar.
Schreib- und Rechenfehler: Korrektur möglich
Ist dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung ein Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen, und er hat dies innerhalb der Einspruchsfrist nicht bemerkt, war bisher keine Änderung des Steuerbescheids mehr möglich. Aufgrund einer neuen Vorschrift können Steuerpflichtige ab dem 1.1.2017 ihre Fehler korrigieren lassen. Danach muss das Finanzamt Steuerbescheide aufheben und ändern.
Tipps gezielt einsetzen
Die Liste mit weiteren Tipps rund um die Steuererklärung ist lang, darum können sich alle, die sich nun an ihre Steuererklärung setzen, entweder über hilfreiche Portale wie www.steuern.de informieren oder die Tipps-Funktion von smarten Steuererklärungs-Tools nutzen, die Punkt für Punkt durch die einzelnen Felder führen. Wer es noch interaktiver mag, kann seine Steuererklärung mit www.smartsteuer.de und der Sprachassistentin Alexa machen, für die smartsteuer ein eigenes Skill entwickelt hat.