Der Europäische Gerichtshof hat in einem Verfahren (Az. C-484/14) entschieden, dass Betreiber offener WLANs (z.B. Cafés) für Urheberrechtsverletzungen der WLAN-Nutzer nicht haftbar gemacht werden können. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass weiterhin Maßnahmen zur ...