70 Teilnehmer nun gerüstet für den Datenschutz 2018
Vergangenen Dienstag und Mittwoch fanden in Berlin bzw. Frankfurt am Main die cobra Tagesseminare zur EU-Datenschutz-Grundverordnung statt. Die komplett ausgebuchten Schulungen wurden von cobra Experten sowie renommierten Rechts- und Fachanwälten für IT-Recht geleitet. Anmeldungen für weitere Termine im Januar 2018 sind ab sofort möglich.
Als Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für IT-Recht der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft führten Jennifer Klett in Berlin und Jan Morgenstern in Frankfurt zu Beginn die insgesamt 70 Teilnehmer durch die Inhalte der EU-Datenschutzgrundverordnung. Zudem wurden anhand praxisnaher Beispiele u. a. die erweiterten Betroffenenrechte und alle wichtigen Informationen zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses erläutert. Anschließend gab das cobra-Team einen Einblick, wie die das Kundenbeziehungsmanagement mit cobra CRM rechtskonform gestaltet werden kann.
Für ein effizientes Kundenbeziehungsmanagement wird es für Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 unabdingbar sein, die gesetzlichen Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen. Wer personenbezogene Daten nicht rechtskonform erhebt, darf diese auch nicht nutzen oder riskiert enorm hohe Bußgelder. Als CRM-Pionier sehen wir uns deshalb in der Verantwortung, den Mittelstand rechtzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren und praxisnahe Lösungsansätze zu bieten“, sagt Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH.
Aufgrund der hohen Nachfrage werden weitere Tagesseminare im Januar 2018 angeboten: 18. Januar in Stuttgart und am 26. Januar in Düsseldorf. Die Teilnahmegebühr liegt bei 399,- € netto pro Person. cobra Kunden profitieren von einem Exklusiv-Preis in Höhe von 149,- € netto pro Person. Anmeldungen sind ab sofort unter www.cobra.de/datenschutz-2018/seminar-datenschutz/ möglich.